Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Kommt sie im April und was bedeutet sie für uns?

Mar 06, 2024
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Kommt sie im April und was bedeutet sie für uns?

Autorin: Silvia Oudhoff

 

Wird Cannabis am 1. April 2024 in Deutschland wirklich erlaubt? Wird es zu einer Legalisierung kommen? Wir haben uns für Euch einige Fragen gestellt und schauen mit Euch auf die jüngsten Entwicklungen wie auch auf die wichtigsten Regelungen im geplanten Cannabisgesetz (CanG).

Obwohl der Besitz, der Erwerb und Verkauf von Cannabis in Deutschland gesetzlich verboten ist, haben in den letzten Jahren nachweislich immer mehr Menschen Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumiert. Das Rauchen zum Entspannen wird in unserer Gesellschaft immer weniger tabuisiert und nun hat der Bundestag auch endlich das CanG beschlossen. Kommt nun sicher die Legalisierung im April und darf jeder Mensch ab 18 Jahren tatsächlich ab dem 1. April in Deutschland legal Cannabis konsumieren? Oder müssen wir vielleicht doch mit einem schrecklichen Aprilscherz rechnen? Das haben wir uns für Euch genauer angesehen.

 

Die gespaltenen Meinungen zur Cannabis-Legalisierung

Wenn man auf das Legalisierungsvorhaben innerhalb Deutschlands blickt, fällt sofort auf, dass es auf jeden Fall viele gespaltene Meinungen gibt. Viele konservative Politiker, Behördenvertreter und Gruppierungen, die vor permanenten Gefahren warnen und Cannabis als Einstiegsdroge sehen. Hier gilt das - schon vor tausenden von Jahren - als Medizin genutzte Cannabis als gefährliche Droge.

Eine Gegenbewegung spielt sich wiederum von eher linkeren Parteien sowie vielen Interessenvertretern, darunter ebenfalls Ärzte und Juristen, ein, die sich ganz klar für eine Legalisierung aussprechen, da damit die Entlastung der Polizei, einem neuen Jugendschutz, die Entkriminalisierung von Cannabis, einen sichereren Konsum und weitere wichtigen Vorteilen gesichert wäre. 

Der Deutsche Bundestag hatte am 18. Oktober 2023 seine erste Beratung zum Entwurf des CanG, gleich mit einem Antrag der CDU/CSU und einem weiteren Antrag der AfD, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Beide Parteien haben deutlich gemacht, dass sie nicht positiv gestimmt sind hinsichtlich der Legalisierung.

 

Was bisher geschah – Kurzgeschichte Legalisierungsvorhaben in Deutschland

Wir beginnen mit dem 6. November 2023 und der Anhörung im deutschen Bundestag.

Für Euch haben wir den Link zum kompletten CanG Entwurf als PDF, wie er aus dem Gesundheitsministerium kam und hier diskutiert wurde, zum Herunterladen und Nachlesen.

Zur Anhörung wurde Georg Wurth, bekannt durch den Deutschen Hanfverband (DHV), wie auch andere Experten, eingeladen, um Fragen der Abgeordneten zum geplanten CanG zu beantworten. 

Interessante Fragen gab es hier zum Beispiel zum privaten Eigenanbau. Nach Auffassung des DHVs reichten die vorgesehenen drei erlaubten Pflanzen ebensowenig, wie die geplante Obergrenze des besprochenen Entwurfs von 25g, die man zu Hause lagern dürfe. Diese Zahlen, so finden auch wir, sind nicht nur unrealistisch, sondern sie zeigen auch fehlende Fachkenntnis aus der Praxis. Viele aus der Cannabisbranche wissen, dass die Blüten nach der Ernte wesentlich mehr wiegen, als nach dem richtigen Trocknen und Lagern.

Schnell wurde dann auch klar, dass eine ursprünglich geplante Bundestagsabstimmung im November 2023, nicht mehr umgesetzt wurde (nicht mehr umgesetzt wird?). Daher wurde es immer unwahrscheinlicher, dass das CanG wirklich bis April 2023 realisierbar ist.

Mittlerweile hat sich im Entwurf des CanG etwas getan. Aus den 25g maximal erlaubter Menge in der Privatwohnung zum Eigenbedarf sind nun 50g geworden. Das ist zwar zugegebenermaßen das Doppelte, leider gegenübergestellt viel zu wenig bei einem Ertrag von drei erlaubten Pflanzen in voller Blüte. Diese Änderung ist jedoch ein positives Beispiel dafür, dass Debatten und Befragungen von Experten im Bundestag sinnvoll sind. Besser ist auch, dass mit der Grenze von 50g nun ausdrücklich die trockene Ernte gemeint ist. Zum Vergleich für Dich/Euch?: In Kanada gibt es gar keine Obergrenze.

Es war nun also davon auszugehen, dass mit den neusten Änderungen im Entwurf zum Cannabisgesetz eine Abstimmung im Dezember 2023 stattfinden durfte. Leider stand aber über den ganzen Monat Dezember 2023 lang nichts auf der Tagesordnung. Auch im Januar wollte das CanG auf dieser Tagesordnung einfach nicht auftauchen, da sich innerhalb der Regierungsparteien aus - uns unerfindlichen Gründen - noch Diskussionsbedarf zeigte. Endlich war es im Februar 2024 dann aber soweit. Das CanG stand auf der Tagesordnung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag.

 

Wer blickt hier noch durch?

Da es aufgrund der unterschiedlichen Parteistimmen und Darstellungen gar nicht immer einfach ist nachzuvollziehen, wie sich der Legalisierungsprozess in Deutschland genau entwickelt, empfehlen wir Euch die aktuellen Infos und wöchentlichen Videos des DHV.

 

Was steht im neuen Entwurf zum Cannabisgesetz?

Wir haben Euch nur die wichtigsten Punkte herausgeschrieben, denn uns interessiert:
Was bedeutet eine Verabschiedung des aktuellen Cannabisgesetz-Entwurfes für die Konsumenten in Deutschland?

  • Die maximale Besitzmenge für das Aufbewahren in der Privatwohnung wurde von 25g ohne weitere Hinweise, auf 50g im getrockneten Zustand, erhöht. 50g – 60g Besitz gelten als Ordnungswidrigkeit, Besitz von über 60g Cannabis soll weiter eine Straftat bleiben.
  • Der Eigenanbau mit bis zu insgesamt 3 Pflanzen soll sogleich mit Verabschiedung des Gesetzes erlaubt werden. Angeblich soll dann ab 1. Juli 2024 den Cannabis-Social-Clubs das Anbauen erlaubt werden.
  • Konsumverbotszonen wurden neu geregelt.
    Man darf sich nach dieser Regelung, wenn man in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert, vorher um 200 Meter, jetzt um 100 Meter, nicht im Umkreis von Kinder-, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten aufhalten. Dieser Richtwert wurde zwar auch halbiert, leider ist es in eng bebauten deutschen Innenstädten dennoch schwer auszumachen, ob man nun wirklich rauchen darf, oder nicht.
  • Wenn die 25g erlaubte Mitnahmemenge im öffentlichen Raum bis auf insgesamt 30g überschritten wird, dann gilt dies im neusten Entwurf nur als Ordnungswidrigkeit, mit über 30g Cannabis in der Tasche begeht man also nach wie vor eine Straftat.
  • Geldbußen können nicht mehr bis zu 100.000,00 Euro erhoben werden, sondern wurden auf maximal 30.000,00 Euro begrenzt.
  • Für alle unter 18 Jahren ist Besitz von Cannabis weiterhin illegal

 

Was sind die neuen Regelungen fürs Autofahren?

Das Thema Autofahren ist immer wieder Grundlage für rege Diskussionen um das CanG. Das kommt nicht von ungefähr. Es ist heute so, dass Menschen, die unregelmäßig Cannabis konsumieren, mit der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland stigmatisiert werden. Viele Interessensvereinigungen, wie Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner haben sich schon lange dafür ausgesprochen, den aktuellen Grenzwert für das Fahren mit THC deutlich hochzusetzen, denn er liegt momentan eindeutig viel zu niedrig. Das aktuelle Limit liegt bei 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum (ng/ml).
Das bedeutet, dass man in Deutschland, wenn man angenommen am Samstagabend einen halben Joint raucht und montags im Verkehr herausgezogen und kontrolliert wird, mit einem hohen Bußgeld von mindestens 500,00 Euro, wie einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg und oft auch mit dem Verlust des Führerscheines rechnen kann. Das ist in § 24a StVG geregelt und daran soll sich leider bisher nichts ändern. Meist folgt auf eine solche Verkehrskontrolle noch die sehr kostenintensive Medizinisch-Psychologische Untersuchung, besser bekannt als „Idiotentest“. Es gibt in der Bundesrepublik ein enormes Angebot an Kursen, die Teilnehmenden beim Bestehen der kniffligen Fragen und Tests der MPU zu helfen versprechen. Es ist hier quasi ein kleiner eigener Markt entstanden, kann man schon sagen.

Erst Ende März 2024 wird aus dem Bundesverkehrsministerium ein Vorschlag für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr erwartet. Danach soll eine Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen werden. Kurzum: Es ist im CanG dazu keine Regelung vorgesehen.

 

Hybrid Supreme Filters zur Legalisierung

Es wurde Zeit, dass wir endlich Aussicht auf das CanG ab dem 1. April 2024 in Deutschland haben. Uns liegt der Jugendschutz, eine gezielte Aufklärung wie auch die Entlastung der Behörden und Einrichtungen, die momentan unnötig unschuldige Bürgerinnen und Bürger kriminalisieren müssen und ein bewusster Konsum mit sicheren Produkten dabei besonders am Herzen. Diese Anliegen können mit dem CanG in Deutschland endlich eine erste Umsetzung finden. Klar, das CanG ist noch lange nicht ideal. Es gibt viel zu optimieren, vor allem wenn es um den Führerscheinerhalt und realistische THC-Grenzwerte geht.

Die im CanG beschlossenen Ausnahmen für Konsumenten sind zwar ein wichtiger Schritt, doch alles, was diesen Rahmen nicht erfüllt, soll weiter als Straftat verfolgt werden. Wir finden aber auch, dass ein Gesetz, wenn es dann nun endlich einmal verabschiedet ist, immer weiter verbessert werden kann und soll.

 

Endlich grünes Licht: Cannabis-Legalisierung möglich in Deutschland ab April 2024

Am ersten Februarwochenende 2024 liest man auf diversen Nachrichtenportalen bereits, dass sich die Regierungsparteien nun geeinigt haben. Burkard Blienert, SPD und Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung, macht noch einmal öffentlich, man wird den Zeitplan einhalten und das CanG trete am 1. April 2024 in Kraft.

Damit hätte das geduldige Warten für und auf viele angekündigte Cannabis Social Clubs auch endlich ein Ende, denn bereits am 1. Juli 2024 sollen schon die ersten CSC in Deutschland starten dürfen.

Die 8. Kalenderwoche 2024 war wohl mit die spannendste im aktuellen Kampf um die Legalisierung für die 420-Community in Deutschland. Der Bundestag debattierte heftig, es gab auch aus den eigenen Reihen der Regierungsparteien und sogar noch einmal im Gesundheitsausschuss rege Auseinandersetzungen. Der Bundestag entschied bei der Abstimmung dann endlich mit 407 Stimmen für das CanG und nur 226 Stimmen dagegen. Das ist eine klare Mehrheit für eine Legalisierung und ließ viele Menschen bereits aufjubeln.

Jetzt geht es nur noch darum, dass der Bundesrat im März 2024 nichts mehr einzuwenden hat. Der Bundesrat hat noch einmal die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen aufzurufen oder wirklich anrufen? Wenn das nicht passiert *klopfklopf*, dann geht das Gesetz tatsächlich durch.

Wird der Vermittlungsausschuss jedoch vom Bundesrat einberufen, kann das wieder zu monatelangen Verzögerungen führen. Der Bundesrat kann nämlich, wenn der Vermittlungsausschuss keinen Erfolg hat, Einspruch erheben. Dann müsste der Bundestag erneut über das CanG abstimmen und somit alles wieder so gut wie offen.

Wir verfolgen die Debatte und alle Entwicklungen für Euch weiter.
Für mehr wichtige Infos und Wissen rund um das Thema Cannabis, schaut gerne in unserem Blog vorbei.

Auch, wenn die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wohl bald Realität wird, sollte man immer einen bewussten Umgang mit der Pflanze pflegen. Mit den Hybrid Supreme Filters filtert Ihr einen Großteil der Schadstoffe aus eurem Rauch und erlebt ein besseres Aroma bei vollem Geschmack und voller Wirkung. Dabei ist es egal, ob Ihr die Vorteile mit Cannabis, CBD oder anderen Kräutern genießen wollt :)

Jan 23, 20240 KommentareAndreas Setzer